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Anmeldung




Sie können sich nur schriftlich anmelden. Bitte benutzten Sie das Anmeldungsformualar das für Sie bereitsteht unter Download: Anmeldungsformular.

Anmeldung:
Mit Eingang ihrer Anmeldung, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung/Rechnung per Mail oder per Post.
Sollte ihre Firma das Seminar bezahlen, geben Sie bitte den Firmennamen und die Firmenanschrift,Strasse und Nummer, sowie die Postleitzahl und den Wohnort an.

Krankenkassenerstattung:
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 20 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Kostenerstattung beträgt 80 %, max. 75.-€ pro Kurs, sofern der Versicherte an 80 % der Kursstunden teilgenommen hat.
Die Kursgebühr kann nach Einreichung einer Teilnahmebescheinigung über die regelmäßige Teilnahme und einer Quittung erstattet werden.
Pro Kalenderjahr können max. zwei Kurse, die aus zwei verschiedenen Handlungsfeldern (Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung/ Entspannung, Suchtprävention) stammen müssen, bezuschusst werden.

Wiederholungs- Kurse:
Ist aus persönlichen Gründen des Versicherten eine Wiederholung des Kursus oder der Beratung notwendig, so ist dies nach Ablauf von 12 Monaten möglich.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an ihre Krankenkasse.

Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.
Am 18. Juni hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet.
Die Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, sind während der Kabinettsberatung weitgehend unverändert geblieben.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese bis zu einer Höhe von 500 Euro je Arbeitnehmer und Jahr von der Besteuerung befreit werden. Darunter fällt aber laut der Begründung des Gesetzentwurfs nicht die Übernahme von Beiträgen für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio. In Frage kommen aber zum Beispiel Kurse zur Stressbewältigung, Rückengymnastik oder gesunden Ernährung. Die Steuerfreistellung soll bereits für Arbeitgeberleistungen in 2008 gelten.
http://imbd.mmk.de/connex/txt/data/9252.html




Bitte melden sie sich zeitig an, da die Teilnehmerplätze begrenzt sind.

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